Zur
ersten telefonischen Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte innerhalb der Zeiten
meiner persönlichen Erreichbarkeit an. (siehe Kontakt). Sind Sie gesetzlich
versichert, bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre Versichertenkarte
mit. Ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht notwendig, es sei denn,
Sie nehmen an einem Hausarztvertrag teil. Kinder und Jugendliche werden in
meiner Praxis nicht behandelt. Im
Rahmen der kassenfinanzierten Psychotherapie findet zunächst eine psychotherapeutische
Sprechstunde zur ersten Orientierung und diagnostischen Abklärung statt.
Wir sprechen über die Beschwerden, die Sie zu mir führen und über deren
Hintergründe. Wesentliche Aspekte Ihrer Lebensgeschichte werden ebenfalls
thematisiert. Ihr Anliegen an die Therapie und Ihre Ziele werden ausführlich
besprochen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bereits vor der ersten Stunde dazu
Zeit nehmen und sich Gedanken dazu machen. In der psychotherapeutischen
Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich
ist, welches therapeutische Verfahren sinnvoll erscheint und ob vielleicht auch
andere fachspezifische Angebote hilfreich oder notwendig sind. Bei der Frage
nach der passenden Hilfestellung beziehe ich gerne auch andere Institutionen
und Kollegen mit ein. Ihre Daten und die Inhalte aller Gespräche unterliegen
selbstverständlich der Schweigepflicht.
Hinweise zu den
Kostenregelungen und zur Beantragung
1.
Gesetzlich Versicherte
Die
Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nach
Antragstellung und Genehmigung übernommen. Nach Durchführung der
psychotherapeutischen Sprechstunden (in der Regel in meiner Praxis bis zu drei
Einheiten á 50 Minuten) können bis zu vier weitere Vorgespräche (Probatorische
Sitzungen) noch vor der Antragstellung und ohne Genehmigung vereinbart werden.
Bringen Sie bitte zum ersten Gespräch Ihre Krankenversicherungskarte sowie
evtl. vorliegende Unterlagen zur Vorgeschichte mit.
Vor
Beginn der Psychotherapie wird ein Antrag über mich an Ihre Krankenkasse
gestellt. Außerdem ist eine medizinische Abklärung in Form eines
Konsiliarberichtes von Ihrem Arzt notwendig, diesen stelle ich Ihnen als
Formular zur Verfügung.
1.
Privat Versicherte und Selbstzahlende
Privatversicherte
wenden sich zur Klärung der Kostenregelung an ihre Versicherung, da die
Regelungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen. Allerdings
können in der Regel bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) ohne
Genehmigung der Versicherung stattfinden Sie dienen der Abklärung und
Diagnostik dienen. Selbstzahlende werden bei der Honorarerhebung wie privat
Versicherte behandelt.