Der Weg zur Therapie

Zur ersten telefonischen Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte innerhalb der Zeiten meiner persönlichen Erreichbarkeit an. (siehe Kontakt). Sind Sie gesetzlich versichert, bringen Sie zum ersten Termin bitte Ihre Versichertenkarte mit.  Ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht notwendig, es sei denn, Sie nehmen an einem Hausarztvertrag teil. Kinder und Jugendliche werden in meiner Praxis nicht behandelt. Im Rahmen der kassenfinanzierten Psychotherapie findet zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde zur ersten Orientierung und diagnostischen Abklärung statt. Wir sprechen über die Beschwerden, die Sie zu mir führen und über deren Hintergründe. Wesentliche Aspekte Ihrer Lebensgeschichte werden ebenfalls thematisiert. Ihr Anliegen an die Therapie und Ihre Ziele werden ausführlich besprochen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bereits vor der ersten Stunde dazu Zeit nehmen und sich Gedanken dazu machen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist, welches therapeutische Verfahren sinnvoll erscheint und ob vielleicht auch andere fachspezifische Angebote hilfreich oder notwendig sind. Bei der Frage nach der passenden Hilfestellung beziehe ich gerne auch andere Institutionen und Kollegen mit ein. Ihre Daten und die Inhalte aller Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

Hinweise zu den Kostenregelungen und zur Beantragung

1.     Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung und Genehmigung übernommen. Nach Durchführung der psychotherapeutischen Sprechstunden (in der Regel in meiner Praxis bis zu drei Einheiten á 50 Minuten) können bis zu vier weitere Vorgespräche (Probatorische Sitzungen) noch vor der Antragstellung und ohne Genehmigung vereinbart werden. Bringen Sie bitte zum ersten Gespräch Ihre Krankenversicherungskarte sowie evtl. vorliegende Unterlagen zur Vorgeschichte mit. Vor Beginn der Psychotherapie wird ein Antrag über mich an Ihre Krankenkasse gestellt. Außerdem ist eine medizinische Abklärung in Form eines Konsiliarberichtes von Ihrem Arzt notwendig, diesen stelle ich Ihnen als Formular zur Verfügung.

1.     Privat Versicherte und Selbstzahlende

Privatversicherte wenden sich zur Klärung der Kostenregelung an ihre Versicherung, da die Regelungen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen. Allerdings können in der Regel bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) ohne Genehmigung der Versicherung stattfinden Sie dienen der Abklärung und Diagnostik dienen. Selbstzahlende werden bei der Honorarerhebung wie privat Versicherte behandelt.